Die Berufsbildungsgesetzgebung verlangt, dass die Ziele und Anforderungen an die berufliche Grundbildung mindestens alle fünf Jahre überprüft werden.
B&Q-Kommission
Verantwortlich dafür ist die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (Commission D & Q), welche durch den Schweizerischen Drogistenverband SDV geleitet wird und sich aus Vertretern/-innen der drei Lernorte sowie der kantonalen und der nationalen Behörden zusammensetzt.
Umfragen
Im Rahmen der 5-Jahres-Überprüfung erfasst die Trägerschaft mit geeigneten Umfragen die Erfahrungen und Bedürfnisse aus der Umsetzung der Bildungserlasse an den drei Lernorten. Gleichzeitig führt die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) eine Umfrage bei den Kantonen zu den Umsetzungserfahrungen der Lehraufsicht und der Prüfungsleitung durch und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) verfasst einen Kurzbericht zu den Aspekten der Berufsentwicklung und den aktuellen Vorgaben und Rahmenbedingungen.
Überprüfungsbericht
Im Überprüfungsbericht werden die Umfragen der Trägerschaft (SDV), der Kantone und der Kurzbericht des SBFI zusammengefasst und Empfehlungen der B&Q-Kommission zum Handlungsbedarf festgehalten.
Totalrevison
Die B&Q-Kommission empfiehlt dem Schweizerischen Drogistenverband eine Totalrevision durch zu führen. Der Zentralvorstand hat an der Sitzung vom 4.9.2024 der Totalrevision zugestimmt. Mitte November 2024 befindet die Delegiertenversammlung darüber.