Die Gesetzgebung verlangt, dass die Ziele und Anforderungen an die berufliche Grundbildung mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft werden.
Verbundpartner
Verantwortlich dafür ist die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (Kommission B&Q), welche durch den Schweizerischen Drogistenverband (SDV) geleitet wird und sich aus Vertretern/-innen der drei Lernorte sowie der kantonalen und der nationalen Behörden zusammensetzt. Die Trägerschaft (SDV) arbeitet eng mit Bund und Kantonen zusammen.
Phase 1: 5-Jahres- Überprüfung
Q1 – Q2 2024
Im Rahmen der 5-Jahres-Überprüfung erfasste der SDV mit einer Umfrage die Erfahrungen und Bedürfnisse an den drei Lernorten. Gleichzeitig führte die Schweizerische Berufsbildungsämter-konferenz (SBBK) eine Umfrage bei den Kantonen und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) verfasste einen Kurzbericht zu den Aspekten der Berufsentwicklung und den aktuellen Vorgaben und Rahmenbedingungen.
Im Überprüfungsbericht wurden die Resultate aller Umfragen und des Kurzberichtes des SBFI zusammengefasst und Empfehlungen der B&Q-Kommission zum Handlungsbedarf festgehalten.
Die B&Q-Kommission empfahl dem Schweizerischen Drogistenverband eine Totalrevision durch zu führen. Der Zentralvorstand sowie auch die Delegiertenversammlung folgten dieser Empfehlung. Der SDV hat den Zuspruch vom SBFI Ende 2024 erhalten.
Als pädagogische Begleitung verpflichtete der SDV B-Werk bildung GmbH und führte im März mit Teilnehmenden aus Sektionen, Gruppen/Ketten, Berufsfachschulen, überbetrieblichen Kursen und ESD-Studierenden als Startschuss einen Zukunftsworkshop durch. Aus Teilnehmenden wurde unter Berücksichtigung der Landesteile und Gruppenzugehörigkeit die Arbeitsgruppe für die Erarbeitung des Qualifikationsprofils und der Bildungserlasse gebildet.
Phase 2: Qualifikationsprofil
Q2 – Q3 2025
Das Qualifikationsprofil bildet das Fundament jeder beruflichen Grundbildung. Es beschreibt das Berufsbild, definiert die Handlungskompetenzen und legt das Anforderungsniveau fest. Dieser Schritt sorgt dafür, dass die Ausbildungen den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht und zukunftsfähig bleibt. Das SBFI hat das durch die Arbeitsgruppe erarbeitete Profil im Sommer 2025 geprüft und frei gegeben.
Auf der Basis des Qualifikationsprofils erarbeitet die Arbeitsgruppe die rechtlichen Grundlagen: Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan regeln die Struktur, Inhalte und Anforderungen der beruflichen Grundbildung. Beide Dokumente werden in enger Abstimmung mit den Verbundpartnern entwickelt und durch den SDV in der Branche vernehmlasst.
Phase 4: Anhörung
Q4 2026 – Q2 2027
Bevor die neuen Bildungserlasse in Kraft treten, werden sie in breiter Anhörung geprüft, Rückmeldungen mit den Verbundpartnern ausgewertet und in die finalen Dokumente eingearbeitet. So wird sichergestellt, dass die neuen Regelungen breit abgestützt und praxistauglich sind.
Phase 5: Prüfung und Erlass
Q3 – Q4 2027
In dieser Phase werden die Grundlagendokument vom SBFI in allen drei Landessprache geprüft, freigegeben und veröffentlicht.
Phase 6: Umsetzung
Q3 2026 – Q2 2028
Tägerschaft und Kantone entwickeln gemeinsam Umsetzungsinstrumente wie Ausbildungsprogramme und Lehrpläne. Schulungen und Infoveranstaltungen sorgen dafür, dass alle Beteiligten gut vorbereitet sind.
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