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Leistungskatalog für Ketten- und Gruppierungsmitglieder

Gemeinsam Verantwortung für die Zukunft der Drogeriebranche übernehmen.

Ihre Mitgliedschaft ermöglicht insbesondere:

  • den berufspolitischen Einsatz des SDV zugunsten der Drogeriebranche
  • die nachhaltige Positionierung der Drogerien als Teil der gesundheitlichen Grundversorgung
  • die Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung
  • die gezielte Nachwuchsförderung
  • die Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • die Förderung der Höheren Fachschule ESD

Gut ausgebildete Drogistinnen und Drogisten EFZ und HF sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die gesamte Branche – für Drogerien, Industriepartner und Verbände gleichermassen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

(Gilt für die Zentrale der Kette oder Gruppierung)

Branchenvertretung und Netzwerk:

  • Einladung und Stimmrechte an der jährlichen Delegiertenversammlung
  • Interessenvertretung auf politischer und berufspolitischer Ebene
  • Zugang zum Netzwerk des Schweizerischen Drogistenverbands
  • Teilnahme an Branchenevents und Verbandsveranstaltungen
  • Austausch mit Branchenakteuren und Partnerorganisationen

Information und Kommunikation:

  • Laufende Informationen über Entwicklungen in der Branche
  • Regelmässige Mitglieder- und Verbandsinformationen
  • Kostenlose Abonnements der Publikationen «Drogistenstern» und «Wirkstoff»

Bildung und Nachwuchsförderung:

  • Mitgliederkonditionen auf Weiterbildungsangebote des SDV
  • Vergünstigungen bei Kursvalidierungen
  • Unterstützung der Nachwuchs- und Fachkräfteförderung
  • Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Berufsbildung

Dienstleistungen und Partnerangebote:

  • Vergünstigungen auf vitajobs.ch
  • Mitgliederkonditionen bei Versicherungspartnern des SDV (Ausgleichskasse, Pensionskasse und Branchenversicherung)
  • Zugang zu ausgewählten Dienstleistungen und Branchenangeboten des Verbandes

Mitgliederbeitrag

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt CHF 100 pro eigenem (Ketten) oder angeschlossenem Betrieb (Gruppierung).

Der Mitgliederbestand wird jährlich per 1. Januar festgelegt und gilt für ein Kalenderjahr. Bei Neumitgliedern gilt der Bestand zum Zeitpunkt des Aufnahmegesuchs. 

Beitrittsgesuche müssen bis spätestens 31. Juli eingereicht werden. Bei späterem Eingang erfolgt die Aufnahme per 1. Januar des Folgejahres. Ein- und Austritte werden immer pro Kalenderjahr und nicht pro rata temporis verrechnet.

Interesse an einer Mitgliedschaft?

Hier geht’s zur Online-Anmeldung.