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Vorsorge

Sicher, günstig und kerngesund: Das ist die Pensionskasse des Drogistenverbandes.

Seit 1962 bietet der Schweizerische Drogistenverband seine eigene Pensionskasse an. Die Pensionskasse SDV ist eine von 13 Pensionskassen im Rahmen der proparis Vorsorge Gewerbe Schweiz des Schweizerischen Gewerbeverbandes (siehe Link unten). Die proparis hat einen Grundvertrag mit einem Versichererpool, dem drei der grössten Schweizer Versicherungen angehören. Dieser Vertrag garantiert der proparis, und somit auch der PK SDV, auf den durch die Versicherer verwalteten Altersguthaben den Nominalwert und auf den verwalteten obligatorischen (gesetzlichen) Altersguthaben den BVG-Mindestzins. Der Deckungsgrad der Pensionskassen im Rahmen der proparis kann somit grundsätzlich nie unter 100% fallen (Nominalwertgarantie). Die Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes AK 105 in Bern nimmt alle Aufgaben der Durchführungsstelle.

Fachlich betreut und beraten werden die Mitglieder der Pensionskasse SDV durch Adrian Mast von der Durchführungsstelle der PK SDV. Er erstellt für Sie auf Anfrage auch gerne eine Vergleichsofferte, damit Sie die Leistungen der Pensionskasse SDV mit Ihrer aktuellen BVG-Lösung selber überprüfen können.
Die aktuellen Reglemente und Planangebote im obligatorischen und im überobligatorischen Bereich sowie die dazu gehörigen Infoblätter finden Sie auf der Webseite der PK SDV.

Adrian Mast

betreut und beratet bei der Ausgleichskasse des Schweizerischen
Gewerbes (AK 105) – der Durchführungsstelle der PK SDV – fachlich die Mitglieder der Pensionskasse SDV.

Versicherungskommission Pensionskasse SDV

Alle wichtigen Entscheidungen werden durch die Versicherungskommission gefällt. Diese setzt sich paritätisch aus zwei Vertretern des SDV und zwei Vertretern von «Angestellte Drogisten Suisse» zusammen und tagt in der Regel zweimal jährlich.

Präsidium

Mitglieder