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Ketten und Gruppierungen – in Bearbeitung

Sie als Kette oder Gruppierung…

Als Kette oder Gruppierung des Schweizerischen Drogistenverbandes unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft die Anliegen und Ziele des Verbandes und tragen dazu bei, die Branche nachhaltig zu stärken.

Beitrittsgesuch

Mitglied werden ist ganz einfach:
Formular ausfüllen, absenden, fertig!
(Felder mit einem * sind obligatorisch)

Anerkennung der SDV-Grundlagen
Ein- und Austritte werden immer pro Kalenderjahr und nicht pro rata temporis verrechnet.

1. Angaben zur Gesuchstellerin / zum Gesuchsteller

Vertretungsberechtigte Person

2. Art des Zusammenschlusses

Art des Zusammenschlusses

3. Mitgliederstruktur – Betriebe

Hinweis: Reine Apotheken werden bei der Beurteilung gemäss Art. 10 der SDV-Statuten nicht berücksichtigt.

4. Mitgliederkategorien innerhalb der Kette / Gruppierung

Kennt Ihre Kette / Gruppierung unterschiedliche Mitgliederkategorien?

Wichtiger Hinweis:
Reine Einkaufs- oder Konditionenmitgliedschaften (z. B. ausschliesslich Lieferantenrabatte, Bonusmodelle, Einkaufsplattformen) gelten nicht als Mitglieder im Sinne von Art. 10 der SDV-Statuten und werden bei der Berechnung der Mindestanforderungen nicht berücksichtigt.

5. SDV-Firmenmitgliedschaften innerhalb der Kette / Gruppierung

Statuten-Voraussetzungen
Drag & Drop Files, Choose Files to Upload
Bitte reine Einkaufsorganisationen markieren (zählen nicht als Kette oder Gruppierung im Sinne der SDV-Statuten). Bitte auch Apotheken sowie Apothek-Drogerien separat markieren.

6. Bewilligungen

Wir bestätigen, dass alle angeschlossenen Drogerien und Mischbetriebe, die als Mitglieder im Sinne dieses Gesuchs gelten, über eine gültige kantonale Bewilligung für den Detailhandel mit Arzneimitteln verfügen.

7. Bestätigung

Anerkennung der SDV-Grundlagen. Wir bestätigen ausdrücklich, dass
Anerkennung der SDV-Grundlagen (2)
Anerkennung der SDV-Grundlagen (3)
Kenntnisnahme der Rechte und Pflichten. Wir nehmen zur Kenntnis, dass
Kenntnisnahme der Rechte und Pflichten (2)
Kenntnisnahme der Rechte und Pflichten (3)

Annahme der Datenschutzbestimmungen

Der Schweizerische Drogistenverband SDV verwendet Ihre Daten sorgfältig und ausschliesslich gemäss der Aufstellung im Dokument Übersicht Verwendung Nutzerdaten Einzelpersonen.

Annahme Datenschutzbestimmungen